Es gibt in Deutschland diverse Bootsführerscheine, die für verschiedene Bootstypen auf verschiedenen Revieren vorgeschrieben sind. Dazu kommen die verschiedenen Funkzeugnisse und der kleine Pyroschein, über die Sie als Bootsführer Bescheid wissen müssen.
Das sind der amtliche Sportbootführerschein mit den Gültigkeitsbereichen Binnen bzw. See und das Bodenseeschifferpatent.
Zusätzlich gibt es weiterführende Befähigungsnachweise (SKS, SSS, SHS) für den Bereich „See“ und das Sportschifferzeugnis bzw. das Sportpatent für den Rhein für den Bereich „Binnen“
Bootsführer und Rudergänger
Im Unterschied zum Straßenverkehr ist auf führerscheinpflichtigen Booten im Freizeitbereich nur der Bootsführer (Person an Bord, die die Verantwortung trägt) führerscheinpflichtig, nicht jedoch der Rudergänger (Person, die am Steuer steht und die Anweisungen des Bootsführers befolgen muss).
Es ist also möglich, ein führerscheinpflichtiges Boot zu steuern, ohne den entsprechenden Bootsführerschein zu besitzen, sofern die verantwortliche Person an Bord den benötigten Bootsführerschein besitzt.
Details unter: https://wassersport-erkelenz.de/startseite/sportbootfuehrerscheine/