Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk wird auf der Grundlage der Entschließung Nr. 1 der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Bukarest 2013), die zur Zeit von 17 Vertragsverwaltungen (Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Ungarn, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, Tschechische Republik) unterzeichnet worden ist, gemeinsam von den Sekretariaten der Donaukommission, der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt herausgegeben.
Allgemeinen Teil, der Angaben und Hinweise enthält, die auf sämtlichen Binnenschifffahrtsstraßen der genannten Vertragsstaaten von Bedeutung sind, wie
Der Allgemeine Teil und der Regionale Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk müssen sich ständig in der aktuellen Version an Bord von Schiffen befinden, wenn eine Funkausrüstung vorhanden ist. Der jeweils mitzuführende Regionale Teil muss die Bereiche der Binnenschifffahrtsstraßen umfassen, in denen sich das Schiff gerade befindet und die es auf seiner weiteren Reise befahren wird.
Abbildungen in teilweise farbig. Loseblattausgabe im Ordner.
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